Sehr geehrte Damen und Herren,
auch
im Jahr 2019 stellt die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
dem Landessportbund NRW Haushaltsmittel in Höhe von 7,56 Mio. Euro zur
Förderung der Übungsarbeit in den Sportvereinen zur Verfügung. Der
Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die
Sportvereine weiter.
Antragsberechtigt
sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem
dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie
dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind. Darüber hinaus muss
der Sportverein die Meldung der Mitgliederzahlen für das laufende Jahr
vorgenommen haben (Bestandserhebung), Jugendarbeit betreiben bzw. als
Seniorensportverein anerkannt sein und Übungsarbeit
im Umfang von mindestens 75 Stunden im Kalenderjahr durch anerkannte
Leiterinnen/Leiter anbieten.
Der Förderantrag kann in der Zeit
vom 01.03.2019 bis zum 06.06.2019 digital über das Förderportal
oder in Schriftform beim Landessportbund NRW eingereicht werden. Bitte
stellen Sie den Antrag fristgerecht, denn die nachträgliche
Berücksichtigung eines nach Fristablauf eingegangenen Förderantrags
kann nicht zugesichert werden.
Folgen Sie dem Link für weitere Informationen, die Förderrichtlinie und den Link zum Förderportal:
http://go.lsb.nrw/uel2019
Für
die Anmeldung im Förderportal benötigen Sie die Zugangsdaten, die Sie
bereits für die Anmeldung in der „Vereinsverwaltung/Bestandserhebung“
(Vereinskennziffer
+ Kennwort) benutzen.
Bei Rückfragen oder technischen Problemen steht Ihnen die Gruppe Förderprogramme gerne per E-Mail
uebungsarbeit@lsb.nrw oder telefonisch unter 0203 7381-619 (Herr Kessel) und /-910 (Frau Kröner) zur Verfügung.
Bitte
beachten Sie, dass die Leitungen aufgrund eines erhöhten
Telefonaufkommens längere Zeit besetzt sein können. Vielen Dank für Ihr
Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Referat Förderprogramme/KJP
Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Friedrich-Alfred-Straße 25
47055 Duisburg
Tel. 0203 7381-0 Fax 0203 7381-616