Der Kreissportbund möchte Sie und Ihre Sportvereine auf den Ablauf der Frist für die Bestandserhebung 2019 am 28. Februar 2019 aufmerksam machen.
Bitte beachten Sie, dass die Abgabe der aktuellen Bestandserhebung Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen des Landessportbundes NRW und des Rhein-Sieg-Kreises (z. B. Förderung der Übungsarbeit) ist.
Link zur Bestandserhebung 2019 für Sportvereine: https://www.vibss.de/service-projekte/bestandserhebung/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=LSB+NRW+Newsletter+Dezember+2018
Der Hinweis auf den Ablauf der Frist für die Bestandserhebung 2019 betrifft nur Vereine, die den Termin vergessen haben. Vereine, die ihre Daten beim Landessportbund bereits abgegeben haben, müssen nichts unternehmen.